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2.    Niedersächsisches Ü-50-Masters
 
 
Harsefeld, 20.06.2009
 
Turnierregeln

 

01

Allgemeines:

Eine Mannschaft besteht aus 14 Spielern, wovon jedoch nur 7 auf dem Spielfeld sein dürfen. Maximal 4 Spieler können eingewechselt werden. Eine Mannschaft gilt als angetreten, wenn zum Spielbeginn mindestens 5 Spieler anwesend sind.

Jeder Spieler muss fünfzig Jahre  alt sein. Zwei Spieler dürfen jünger sein, müssen aber mindestens das 48. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Spieler muss über einen gültigen Spielerpass des NFV für seinen Verein verfügen. Ausnahme: Da die SGN ’97 (Gründerin des Niedersächsischen Ü-50-Masters) eine informelle Spielgemeinschaft ist und aus Spielern verschiedener Vereine des NFV besteht, benötigen deren Spieler eine Spielerlaubnis für einen Verein des Niedersächsischen Fußballverbandes. Dieses Privileg und ein Dauerstartrecht erhält die SGN ’97 für ihre Pionierarbeit durch Gründung des Niedersächsischen Ü-50-Masters!

 

Das Startgeld i.H.v. Euro 100,00 wird karitativen/gemeinnützigen Zwecken zugeführt: 2/3 gehen an ?? (wird noch festgelegt), 1/3 an die Jugendabteilung im TuS Harsefeld. Außerdem wird pro Spieler/Trainer/Betreuer zur Planungssicherheit der Gesamtorganisation und des Turnierausrichters ein Soli-Beitrag i.H.v. Euro 7,00 erhoben.

Meldet sich eine Mannschaft trotz bzw. nach erfolgter Zahlung von Startgeld und Soli-Beitrag wieder ab, verfallen alle eingezahlten Gelder!

 

Spielfeld- und Torausmaße:

1.      Das Spielfeld beträgt die Mindestmaße 45 x 60 m, maximal: 55 x 70 m. Wenn quer über das Großfeld gespielt wird, ist entweder das Großfeldtor von der Außenlinie zu entfernen oder ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m einzuhalten.

Ein Spielfeld von Strafraum (16-m-Raum) zu Strafraum ist statthaft. Hierbei sind die Außenlinien des jeweiligen Strafraumes  die Seitenauslinie. Sie müssen (gedanklich) miteinander verbunden und kenntlich gemacht werden. Dies kann durch Linien, unterbrochene Linien oder Markierungskegel geschehen.

Wird bei der Endrunde von Strafraum zu Strafraum gespielt, werden beide Außenlinien um je 5 m nach links und rechts von der 16-m-Linie aus verlegt. Diese Maße haben sich bei bisherigen Kleinfeld-Endrunden bewährt!

 

2.      Das Kleinfeldtor, Maße: 5 x 2 m, wird mittig auf die jeweils geltende Auslinie gestellt. Der Strafraum ist 12 m lang und 29 m breit, der Torraum 4 m lang und 13 m breit. Beide sind zu kennzeichnen.

 

3.      Die Strafstoßmarken müssen jeweils 9 m von den Toren entfernt sein.

 

02

Alle Spiele dauern regulär 2x10 Minuten.

03

Die Abseitsregel ist aufgehoben. Die Rückpassregel gilt wie in der Feldserie.

04

Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft hat Anstoß und muss ggf. das Trikot wechseln.

05

Auswechslungen dürfen nur während der Spielruhe vorgenommen werden, wobei auch ausgewechselte Spieler wieder eingesetzt werden können. Am Neunmeterschießen nach der regulären Spielzeit dürfen nur die Spieler teilnehmen, die bei Spielschluss am Spiel teilnahmen.

Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl von Spielern auf dem Feld, ist das Spiel zu unterbrechen. Für die Dauer von 2 Minuten muss diese Mannschaft mit einem Spieler weniger als zulässig spielen. Der Verantwortliche kann den Spieler bestimmen, der die Zeitstrafe zu verbüßen hat.
Spielfortsetzung: indirekter Freistoß für den Gegner dort, wo sich der Ball im Zeitpunkt der Spielunterbrechung befunden hat.

06

Spielablauf:

Aus der eigenen Spielhälfte kann ein Tor direkt erzielt werden. Dies gilt nicht für den Torwart bei einem Abwurf oder wenn der Ball nach einem Toraus wieder ins Spiel gebracht wird. Bei Aufnahme des Balles durch den Torwart im Spielablauf darf dieser den Ball wie ein Feldspieler behandeln.

Der Torwart darf den Strafraum verlassen und ins Spiel eingreifen.

Hat der Ball die Torauslinie überschritten, nachdem er zuletzt von einem Angreifer berührt wurde, wird der Ball durch Abwurf oder Abstoß wieder ins Spiel gebracht.

Der Abschlag durch den Torwart und der Abstoß dürfen über die Mittellinie gespielt werden.

 

07

Beim Anstoß und bei der Ausführung von Frei-, Straf- und Eckstößen müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens 6 Meter vom Ball entfernt sein.

08

Alle Freistöße sind indirekt auszuführen.

09

Berührt der Torwart oder ein Mitspieler den Ball vor Überschreitung der eigenen Torauslinie, so erfolgt ein Eckstoß.

10

Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden.

11

Bei einem Seitenaus ist der Ball einzurollen.

12

Vergehen im Strafraum durch die verteidigende Mannschaft werden gemäß den

Fußballregeln des DFB ( wie in der Feldserie ) mit einem Strafstoß oder einem

indirekten Freistoß zugunsten der angreifenden Mannschaft geahndet.

13

Die Ausführung des indirekten Freistoßes hat von der Strafraumlinie zu erfolgen. Der Freistoß für die angreifende Mannschaft muss dann auf den Punkt gelegt werden, in dessen Höhe der Verstoß erfolgte ( bis an die Strafraumlinie).

14

Der Ball ist wieder im Spiel, wenn er den Strafraum verlassen hat.

15

Kein gegnerischer Spieler darf sich im Strafraum aufhalten, bevor der Ball im Spiel ist.

16

Es muss mit Schinenbeinschützern gespielt werden! Das Spielen ohne Schienenbeinschützer ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt!

17

Zeitstrafe, gelbe und rote Karte:

Der Schiedsrichter kann einen Spieler einmal während eines Spieles für die Dauer von zwei Minuten des Spielfeldes verweisen, wenn ihm eine Verwarnung (Gelbe Karte) nicht mehr gerechtfertigt, ein Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) jedoch noch nicht erforderlich erscheint. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist unzulässig. Nach Ablauf von zwei Minuten kann die Mannschaft wieder durch einen Spieler ergänzt werden.

Bei Feldverweis mit der roten Karte scheidet der jeweils betroffene Spieler aus dem Turnier aus und ist der zuständigen spielleitenden Stelle zu melden. Der Spielerpass ist einzubehalten.

Eine Mannschaft, die einen oder mehrere Feldverweis(e) auf Zeit oder mit der Roten Karte hinnehmen musste, kann wieder auf die zulässige Anzahl Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat.

Die Strafzeit wird durch den Zeitnehmer überwacht.

Sofern bei Spielende die Zeitstrafe noch nicht abgelaufen ist, darf dieser Spieler bei einem Entscheidungsschießen nicht mitwirken. Die betroffene Mannschaft muss sich bei diesem Entscheidungsschießen jedoch wieder vervollständigen. 

 

18

K.o.-Runde und Entscheidungsschießen:

 

Sofern in einem Spiel in der K.-o.-Runde oder im Endspiel bei Ablauf der regulären Spielzeit kein Sieger ermittelt ist,  findet ein Entscheidungsschießen aus 9 m statt, an dem je Mannschaft zunächst 5 Spieler teilnehmen. Das Entscheidungsschießen findet auch bei den Gruppenspielen statt, sofern Punkt- und Torgleichheit vorliegt. Bevor es zum Entscheidungsschießen kommt, entscheidet vorher aber noch der direkte Vergleich.

19

Spielwertung bei verspätetem Antreten oder Nichtantreten:

 

Ist eine Mannschaft zum laut Spielplan vorgesehenen Zeitpunkt nicht spielbereit (verspätetes Erscheinen) und lässt der Spielplan einen verspäteten Spielbeginn (maximale Wartezeit 5 Minuten) oder eine Spielverlegung zu einem späteren Zeitpunkt am gleichen Spieltag nicht zu, so fällt dieses Spiel aus und ist mit

3:0-Toren und 3 Punkten für den Gegner zu werten.

20

Wertungen:

 

In den Turnierspielen gilt die übliche 3-Punkte-Regelung. Ein Sieg im 9-m-Schießen bringt 2 Punkte für den Sieger und 1 Punkt für den Verlierer.

 

Für die Abschlusswertung gilt folgendes:

Sieger des Turnieres ist der Gewinner im Endspiel.

 Den 3. und 4. Platz regelt ein 9-m-Schießen. Die Plätze danach werden über die Punkte und Tore der Vorrunde und der K.-o.-System-Spiele ermittelt. Bei Punkt- und Torgleichheit entscheidet über den besseren Platz der bessere Tabellenplatz in der Vorrunde und ggfalls ein etwaig stattgefundener direkter Vergleich. Letztlich werden nach diesem Abgleich punkt- und torgleiche Mannschaften auf demselben Platz eingeordnet.

Der Erst- bis Viertplatzierte beim 2. Niedersächsischen Ü-50-Masters qualifiziert sich direkt für  ein etwaig stattfindendes 3. Niedersächsisches Ü-50-Masters 2010. Erstes Anrecht auf Ausrichtung des 3. Niedersächsischen Ü-50-Masters hat der Turniersieger. Verzichtet er, kann eine andere Mannschaft vom 2. Niedersächsischen Ü-50-Masters die Ausrichtung übernehmen.

21

Turnierleitung:

 

Bei Einsprüchen jedweder Art entscheidet die Turnierleitung (Orga-Team des NFV Barsinghausen von Friedel Gehrke, SGN ’97/TSV Achim/Barnstorfer SV) an Ort und Stelle. Gegen die Entscheidung(en) der Turnierleitung ist/sind kein(e) Rechtsmittel möglich!

Die Strafgewalt bei möglichen sportlichen Vergehen (z.B. bei einer roten Karte oder bei ungenehmigten Zurückziehens der Mannschaft vom Turnier) liegt beim NFV-Verbandsspielausschuss.

 

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