Termin für das Masters 2013 in Nienhage ist am 1. Juni
NFV Verbandsspielausschuss
Ausschreibung für die
Krombacher Ü50-Niedersachsenmeisterschaft 2013
1 Allgemeines
1.1
Die 3. Krombacher Ü50-Niedersachsenmeisterschaft findet am Samstag, 01.06.2013 beim SV Nienhagen (Kreis Celle) mit 32 Mannschaften statt.
1.2
Von allen Mannschaften wird ein Startgeld in Höhe von Euro 100,00 erhoben. 2/3 dieser Beträge werden karitativen/gemeinnützigen Zwecken zugeführt. Der Turnierausrichter hat ein Vorschlagsrecht, wohin die Gesamtsumme gespendet werden soll. 1/3 dieser Beträge geht an die Jugendabteilung des Ausrichters.
1.3
Außerdem wird pro Spieler/Trainer/Betreuer zur Planungssicherheit der Gesamtorganisation und des Turnierausrichters ein
Soli-Beitrag in Höhe von Euro 7,00 erhoben. Frauen zahlen keinen Soli-Beitrag!
Meldet sich eine Mannschaft trotz bzw. nach erfolgter Zahlung von Startgeld und/oder Soli-Beitrag wieder ab, verfallen alle eingezahlten Gelder!
2 Teilnahmeberechtigung
2.1
Teilnahmeberechtigt sind - die Mannschaft des Ausrichters - alle NFV-Kreismeister u. Kreispokalsieger (Meldung erfolgt über den
jeweiligen Kreis) - die vier erstplatzierten Mannschaften des Vorjahresturniers. Das 32er-Teilnehmerfeld wird aufgefüllt durch
- Mannschaften aus der „Ewigen Tabelle“ der Ü50-Meisterschaften.seit 2008
2.2 Mannschaften, die ohne Genehmigung der Turnierleitung der Siegerehrung fernbleiben, verlieren ihre etwaige Startberechtigung für das nächste Turnier! Insbesondere wird erwartet, dass künftige Turnierausrichter der Siegerehrung beiwohnen.
3 Mannschaften
3.1
Eine Mannschaft besteht aus 14 Spielern, wovon jedoch nur 7 auf dem Spielfeld sein dürfen, wovon einer Torwart ist. Maximal 4 Spieler können eingewechselt werden. Eine Mannschaft gilt als angetreten, wenn zum Spielbeginn mindestens 5 Spieler anwesend sind.
3.2
Jeder Spieler muss am Turniertag mindestens 50 Jahre alt sein. 2 Spieler dürfen jünger sein, müssen aber mindestens das 48. Lebensjahr vollendet haben.
3.3
Es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die eine ordnungsgemäße Spielerlaubnis im NFV besitzen und nicht gesperrt sind.
4 Spielfeld und Spieldauer
4.1
Das Spielfeldgröße beträgt mindestens 45 m x 60 m, höchstens 55 m x 70 m.
4.2
Wenn quer über das Großfeld gespielt wird, ist entweder das Großfeldtor von der Außenlinie zu entfernen oder ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m einzuhalten.
4.3
Wird von Strafraum zu Strafraum gespielt, werden beide Außenlinien um je 5 m nach links und rechts von der 16-m-Linie aus verlegt. Diese Maße haben sich bei bisherigen Kleinfeld-Endrunden bewährt!
4.4
Das Kleinfeldtor, Maße: 5 x 2 m, wird mittig auf die jeweils geltende Torauslinie gestellt. Der Strafraum ist 12 m lang und 29 m breit, der Torraum 4 m lang und 13 m breit. Beide sind zu kennzeichnen
4.5
Die Strafstoßmarken müssen jeweils 9 m von den Toren entfernt sein.
4.6
Die Spielzeit für alle Spiele beträgt regulär 2 x 10 Minuten.
4.7
Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft spielt aus der Sicht der Turnierleitung von links nach rechts und hat Anstoß.
5 Spielkleidung
5.1
Die Trikots der an einem Spiel beteiligten Mannschaften müssen sich deutlich unterscheiden. Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft muss ggf. das Trikot wechseln.
5.2
Das Spielen ohne Schienbeinschützer ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt. Uhren, Ketten oder Ringe sind abzulegen.
6 Spielregeln
6.1
Beim Anstoß und bei der Ausführung von Frei- und Eckstößen sowie beim Einwerfen müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens 6 Meter vom Ball entfernt sein.
6.2
Die Freistöße sind direkt oder indirekt nach Schiedsrichterentscheidung auszuführen.
6.3
Bei einem Seitenaus ist der Ball einzuwerfen.
6.4
Die Abseitsregel ist aufgehoben. Die Rückpassregel kommt wie bei anderen Spielen zur Anwendung.
6.5
Der Torwart darf den Strafraum verlassen und ins Spiel eingreifen.
6.6
Aus der eigenen Spielhälfte kann ein Tor direkt erzielt werden. Dies gilt nicht für den Torwart bei einem Abwurf oder wenn der Ball nach einem Toraus wieder ins Spiel gebracht wird. Bei Aufnahme des Balles durch den Torwart im Spielablauf darf dieser den Ball wie ein Feldspieler behandeln.
6.7
Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden.
6.8
Hat der Ball die Torauslinie überschritten, nachdem ihn zuletzt ein Angreifer berührt hat, wird der Ball durch Abwurf oder Abstoß wieder ins Spiel gebracht. Der Ball ist wieder im Spiel, wenn er den Strafraum verlassen hat. Vorher darf sich kein gegnerischer Spieler im Strafraum aufhalten.
6.9
Der Abstoß oder Abwurf des Balles über die eigene Spielfeldhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist erlaubt.
6.10
Berührt der Torwart oder ein Mitspieler den Ball vor Überschreitung der eigenen Torauslinie, so erfolgt ein Eckstoß.
7 Vergehen im Strafraum
7.1
Vergehen im Strafraum durch die verteidigende Mannschaft werden gemäß den Fußballregeln des DFB mit einem Strafstoß oder einem indirekten Freistoß zugunsten der angreifenden Mannschaft geahndet.
7.2
Die Ausführung des indirekten Freistoßes hat von der Strafraumlinie (12- m-Linie) zu erfolgen. Der Ball muss auf den Punkt gelegt werden, in dessen Höhe der Verstoß erfolgte.
7.3
Der Strafstoß erfolgt aus 9 m. Dabei hat sich der Torwart auf der Torlinie aufzuhalten. Der Strafstoßausführende darf einen Anlauf von 3 Schritten nehmen.
8 Auswechseln von Spielern
8.1
Auswechslungen dürfen nur während der Spielruhe vorgenommen werden, wobei auch ausgewechselte Spieler wieder eingesetzt werden können. Hin- und Herwechseln ist erlaubt! 3
8.2
Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl von Spielern auf dem Feld, ist das Spiel sofort zu unterbrechen. Der zuletzt ins Spiel gekommene Spieler muss für die Dauer von 2 Minuten das Spielfeld verlassen. Spielfortsetzung: Indirekter Freistoß für den Gegner dort, wo sich der Ball im Zeitpunkt der Spielunterbrechung befunden hat.
9 Persönliche Strafen und deren Auswirkungen
9.1
Ein Spieler kann verwarnt werden.
9.2 Zeitstrafe (gelb/rot)
9.2.1
Der Schiedsrichter kann einen Spieler einmal während eines Spieles für die Dauer von zwei Minuten des Spielfeldes verweisen, wenn ihm eine Verwarnung (gelbe Karte) nicht mehr gerechtfertigt, ein Feldverweis auf Dauer (rote Karte) jedoch noch nicht erforderlich erscheint.
9.2.2
Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist unzulässig, der Spieler erhält dann den totalen Feldverweis.
9.2.3
Nach Ablauf von zwei Minuten kann die Mannschaft wieder durch einen Spieler ergänzt werden. Das gilt auch sofort bei einem Torerfolg der gegnerischen Mannschaft.
9.2.4
Sofern bei Spielende die Zeitstrafe noch nicht abgelaufen ist, darf dieser Spieler bei einem Entscheidungsschießen nicht mitwirken. In diesem Fall muss die betroffene Mannschaft einen Spieler aus ihrem Kader nachbenennen.
9.3 Feldverweis (rot)
9.3.1
Bei einem Feldverweis auf Dauer aufgrund einer Tätlichkeit oder einer Beleidigung scheidet der jeweils betroffene Spieler aus dem Turnier aus. Der Spielerpass ist einzubehalten.
9.3.2
Bei einem Feldverweis auf Dauer aufgrund einer Unsportlichkeit minderer Härte entscheidet die Turnierleitung über das Strafmaß der Sperre unmittelbar.
9.3.3
Nach Ablauf von zwei Minuten kann die Mannschaft wieder durch einen Spieler ergänzt werden. Das gilt auch sofort bei einem Torerfolg der gegnerischen Mannschaft.
10 Spielwertung bei verspätetem Antreten oder Nichtantreten
Ist eine Mannschaft zum laut Spielplan vorgesehenen Zeitpunkt nicht spielbereit (verspätetes Erscheinen) und lässt der Spielplan einen verspäteten Spielbeginn (maximale Wartezeit 5 Minuten) oder eine Spielverlegung zu einem späteren Zeitpunkt am gleichen Spieltag (auch unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Hallenzeit) nicht zu, so fällt dieses Spiel aus und ist mit 3:0-Toren und 3 Punkten für den Gegner zu werten.
11 Platzierung in Gruppenspielen
Die Rangfolge einer Mannschaft ergibt sich in der Vorrunde - durch die erreichte Punktzahl
- durch die Tordifferenz
- durch die Anzahl der erzielten Tore
- durch den direkten Vergleich
- durch ein festzusetzendes 9-m-Schießen
12 Siegerermittlung in Entscheidungsspielen
12.1
Sofern in einem Spiel in der K.-o.-Runde oder im Endspiel bei Ablauf der regulären Spielzeit kein Sieger ermittelt ist, findet ein Entscheidungsschießen aus 9 m statt, an dem je Mannschaft zunächst 5 Spieler teilnehmen, die beim regulären Schlusspfiff bis dahin auf dem Feld mitgespielt haben.
12.2
Wenn noch keine Entscheidung gefallen ist, müssen auch die letzten beiden Spieler teilnehmen, ggf. geht es sogar danach in der gleichen Reihenfolge von vorne bis zur Entscheidung weiter. (siehe NFV-Regel)
12.3
Für das 9-m-Schießen um Platz 3 müssen die beteiligten Mannschaften eine Mannschaft aus 7 Spielern, darunter den Torwart, bilden.
13 Ermittlung der Rangliste
13.1
In den Turnierspielen gilt die übliche 3-Punkte-Regelung: Sieg 3 Punkte, Unentschieden 1 Punkt
13.2
Ein Sieg erst im 9-m-Schießen bringt 2 Punkte für den Sieger und 1 Punkt für den Verlierer.
13.3
Sieger des Turniers und damit Ü50-Niedersachsenmeister ist der Gewinner im Endspiel, dessen Verlierer Niedersachsenvizemeister.
13.4
Den 3. und 4. Platz regelt ein 9-m-Schießen.
13.5
Die Mannschaften auf den Plätzen 1 bis 4 qualifizieren sich für das Turnier im Folgejahr.
13.6
Die Rangfolge ab Platz 5 wird über die Punkte und Tore der Vorrunde und der K.O.-System-Spiele ermittelt.
13.7
Bei Punkt- und Torgleichheit entscheidet über den besseren Platz der bessere Tabellenplatz in der Vorrunde und ggf. ein etwaig stattgefundener direkter Vergleich. Letztlich werden nach diesem Abgleich punkt- und torgleiche Mannschaften auf demselben Platz eingeordnet.
14 Turnierleitung
Bei Einsprüchen jedweder Art entscheidet die Turnierleitung (= 3 Mitglieder des NFV-Orga-Teams insgesamt unter der Leitung von Friedel Gehrke) an Ort und Stelle.
Gegen die Entscheidung(en) der Turnierleitung ist/sind kein(e) Rechtsmittel möglich! Die Strafgewalt bei möglichen
sportlichen Vergehen (z.B. bei einer roten Karte oder bei ungenehmigten Fernbleibens der Mannschaft vom Turnier) liegt beim NFVVerbandsspielausschuss.
15 Nächste Turniere
15.1 4. Krombacher Ü50-Niedersachsenmeisterschaft 2014 Ausrichter: wird am 30.06.2012 in Werlte festgelegt
15.2 5. Krombacher Ü50-Niedersachsenmeisterschaft 2015 Ausrichter: noch offen
Barsinghausen, d. 25.05.2012
Jürgen Stebani Friedel Gehrke
VerbSpielausschussVors NFV-AH-Spielleiter
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